§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
§ 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze
§ 3 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 6 Beiträge und Dienstleistungen
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§8 Datenschutz
a. Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereines und der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft im Württembergischen Landessportbund e.V. und im Schwäbischen Skiverband e.V. und aus der Mitgliedschaft in dessen zuständigen Sportfachverbänden ergeben, werden im Verein unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG) folgende personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern digital gespeichert:
> Name,
> Adresse,
> Geburtsdatum,
> Geschlecht,
> Telefonnummer,
> E-Mailadresse,
> Identifikationsnachweis (Nummern + Gültigkeit)
> Zeiten der Vereinszugehörigkeit.
b. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein fort.
c. Als Mitglied des WLSB ist der Verein verpflichtet, im Rahmen der Bestandsmeldung folgende Daten seiner Mitglieder an den WLSB zu melden:
> Name,
> Vorname,
> Geburtsdatum,
> Geschlecht,
> Sportartenzugehörigkeit.
Die Meldung dient zu Verwaltungs- und Organisationszwecken des WLSB.
d. Zur Abwicklung der Ausfahrten übermittelt der Verein dem Reiseveranstalter die personenbezogenen Daten der teilnehmenden Mitglieder gemäß Absatz a.
e. Im Rahmen einer Unfallmeldung ist der Verein verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung eines Schadens relevant sind, an den Haftpflichtversicherer zu übermitteln.
f. Zur Wahrnehmung satzungsgemäßer Mitgliederrechte kann bei Verlangen der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Mitgliedern bei Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gewähren.
g. Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.
h. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Verarbeitung (Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen, Übermitteln, Verbreiten, Abgleichen, Verknüpfen, Einschränken, Löschen, Vernichten) ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein – abgesehen von einer ausdrücklichen Einwilligung – nur erlaubt, sofern er aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung, der Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen, sofern nicht die Interessen der betroffenen Personen überwiegen, hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
i. Jedes Mitglied hat im Rahmen der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG, das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung, Einschränkung, Widerspruch und Übertragbarkeit seiner Daten.
j. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich ist. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht entsprechend Satz 1 gelöscht.
k. Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt.
a. Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereines und der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft im Württembergischen Landessportbund e.V. und im Schwäbischen Skiverband e.V. und aus der Mitgliedschaft in dessen zuständigen Sportfachverbänden ergeben, werden im Verein unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG) folgende personenbezogene Daten von Teilnehmenden der Ausfahrten digital gespeichert:
> Name,
> Adresse,
> Geburtsdatum,
> Geschlecht,
> Telefonnummer,
> E-Mailadresse,
> Identifikationsnachweis (Nummern + Gültigkeit).
b. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach Abschluss der Ausfahrten fort.
c. Zur Abwicklung der Ausfahrten übermittelt der Verein dem Reiseveranstalter die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden gemäß Absatz a.
d. Im Rahmen einer Unfallmeldung ist der Verein verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung eines Schadens relevant sind, an den Haftpflichtversicherer zu übermitteln.
e. Zur Wahrnehmung satzungsgemäßer Rechte kann bei Verlangen der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Ausfahrtsteilnehmenden bei Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in die Teilnehmerliste der Ausfahrt gewähren.
f. Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos der Ausfahrtsteilnehmenden in seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.
g. Durch ihre Teilnahme an einer Ausfahrt und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Teilnehmenden der Verarbeitung (Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen, Übermitteln, Verbreiten, Abgleichen, Verknüpfen, Einschränken, Löschen, Vernichten) ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein – abgesehen von einer ausdrücklichen Einwilligung – nur erlaubt, sofern er aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung, der Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen, sofern nicht die Interessen der betroffenen Personen überwiegen, hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
h. Jeder Teilnehmende hat im Rahmen der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG, das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung, Einschränkung, Widerspruch und Übertragbarkeit seiner Daten.
i. Nach Abschluss von Ausfahrten werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich ist. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht entsprechend Satz 1 gelöscht.
j. Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt.
k. Bei der Anmeldung zu einer Ausfahrt erhält jeder Teilnehmende einen Verweis auf die aktuelle Datenschutzklausel in der Vereinssatzung, die jederzeit auf der Homepage des Vereins (www.skiclub-elpersheim.de) eingesehen werden kann.
§ 9 Organe
Die Organe des Vereins sind:
§ 10 Mitgliederversammlung
§ 11 Außerordentliche Mitgliederversammlungen
Der Vorstand kann außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen.
Hierzu ist er verpflichtet, wenn:
§ 12 Der Vorstand
§ 13 Vereinsjugend
Für die Bearbeitung der Jugend-Angelegenheiten ist die Vereinsjugend zuständig. Die Vereinsjugend wird gemäß einer von der Jugendvollversammlung beschlossenen Jugendordnung tätig, welcher der Zustimmung des Vorstandes bedarf.
§14 Ordnungen
Zur Durchführung dieser Satzung kann sich der Verein eine Geschäftsordnung, eine Finanzordnung, eine Beitragsordnung sowie eine Ehrungsordnung geben. Mit Ausnahme der Geschäftsordnung und der Jugendordnung die von der Mitgliederversammlung zu beschließen sind, ist der Vorstand für den Erlass der Ordnungen zuständig.
§ 15 Strafbestimmungen
Der Vorstand kann folgende Ordnungsmaßnahmen gegen die Mitglieder des Vereins verhängen, wenn sie gegen die Satzung oder die Ordnungen des Vereins verstoßen oder wenn sie das Ansehen, die Ehre oder das Vermögen des Vereins schädigen:
§ 16 Kassenprüfer/in
§ 17 Auflösung
§ 18 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 22. Juni 1996 beschlossen und
am 22. Mai 2019 auf der Mitgliederversammlung in die jetzige Fassung geändert.
Änderungen sind: § 8 Datenschutz
Sie tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Weikersheim/Elpersheim, 22. Mai 2019
Skiclub Elpersheim e.V.
AGB
Unser Kleingedrucktes
1. Anmeldung: Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Eine telefonische Voranmeldung ist möglich, aber nur die schriftliche Anmeldung ist verbindlich. Der Unterzeichnende steht für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer in vollem Umfang ein. Durch die Unterschrift werden die Reisebedingungen als allein verbindlich anerkannt. Erst mit der schriftlichen Anmeldung kommt ein Reisevertrag zwischen den Teilnehmern und dem Skiclub Elpersheim zustande. Bei minderjährigen Teilnehmern muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen.
2. Bezahlung: Die Reisekosten sind bis 6 Wochen vor Reiseantritt zu begleichen. Der angegebene Preis gilt pro Person. Bei Preisänderungen unserer Leistungsträger behält sich der SCE Anpassungen vor. Teilnehmer werden selbstverständlich in diesem Fall informiert.
3. Bestätigung: Bei Anmeldung per Email erfolgt eine Bestätigung. Bei Überbuchung einer Fahrt meldet sich der Veranstalter beim Teilnehmer und weist ihn auf den Umstand hin, ebenso bei Absage der Fahrt aufgrund geringer Teilnehmerzahlen.
4. Rücktritt des Teilnehmers und Ersatzreisende: Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich anzuzeigen. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen. Unsere pauschalisierten Sätze der Rücktrittskosten sind
a) bei Tagesfahrten ab dem 4. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
b) bei Mehrtagesfahrten bis 45 Tage vor Reiseantritt 20,00 €, ab dem 44. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, ab 30 Tagen vor Reiseantritt 35% des Reisepreises, 14 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises. Ab dem 6. Tag und bei Nichtantritt 80% des Reisepreises.
c) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Organisator der Ausfahrt. Der Reisende kann sich bis zu Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
5. Versicherung: Teilnehmende Nichtmitglieder sind im Rahmen des Sportversicherungsvertrages des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) während der Ausfahrten über den Skiclub Elpersheim nicht mitversichert!
6. Datenschutz: Personenbezogene Daten werden zum Zwecke einer verbindlichen Buchung an den Veranstalter und/oder das Hotel bzw. die Liftbetreiber weitergeleitet. Unsere Datenschutzerklärung ist nachzulesen unter
Impressum
7. Veranstalter: Reiseverkehr Zweidinger GmbH / Skiclub Elpersheim e. V.
Bindend sind die Reisebedingungen der Firma Reiseverkehr ZWEIDINGER GmbH nachzulesen unter: http://www.skiclub-elpersheim.de/AGB